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Rente und Famile

Der Staat, die Bürger und seine Regierung haben sich zu verpflichten ein sicheres Rentenkonto einzurichten.
Diese Werte dürfen zu keinem anderen als zu dem bestimmten Zweck der Rentenzahlungen in der Haushaltspolitik Verwendung finden.

Der Ausverkauf sowie Spekulationen mit der Rentenkasse müssen per Gesetz verboten werden. Zinseinnahmen aus diesen Werten und Beträgen müssen in der Kasse verbleiben. Die Verwaltungskosten der Rentenkasse dürfen 5% der jährlichen Einnahmen nicht überschreiten.

Jedes Kind und die Dauer der häuslichen Kindererziehung müssen angemessen der Rentenanwartschaft gutgeschrieben werden.

Kinder sind unsere Zukunft. Das Familienmodell ist zu fördern, Alleinerziehende dürfen zukünftig vom Staat nicht mehr bestraft sondern müssen stärker unterstützt werden.

Das Recht auf einen Kindergartenplatz ist zeitnah umzusetzen.
Familien und Alleinerziehende sind von nicht zumutbaren Kosten der Kinderbetreeung zu befreien.
Es sind je nach Haushalts- und Famileineinkommen Zuschüsse zu zahlen.

Jede Ortsverwaltung hat umgehend eine Stelle mit einem Familien- Kinder- und Jugendbeauftragten zu besetzen.
Der Schutz der Kinder steht an oberster Stelle. Kein Amt und keine Behörde darf willkürlich und vorschnell handeln, außer es besteht Gefahr für Leib und Leben. Es ist für alle Entscheidungen ein Ortsbeirat anzurufen. Dieser muss aus Familenmüttern und Vätern bestehen. In offensichtlich dringenden Fällen und Härtefällen ist zuerst Hilfe zu Leisten. Verwaltungsverfahren sind abzukürzen.

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